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Kurzzeitpflege

Manche Situationen verlangen nach kurzfristiger Entlastung: etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer akuten Krise. Für solche Übergangsphasen gibt es die Kurzzeitpflege – eine verlässliche Lösung, wenn vollstationäre Betreuung nur vorübergehend nötig ist.

Gesundheitsversorgung, häusliche Pflege und Krankenpflege.
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Ihr Vorteil

Die ZF BKK übernimmt die Kosten der Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr – mit einem Höchstbetrag von 3.539 €. Dieses Angebot richtet sich an alle, die vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden können.

  • Anspruch auf Kurzzeitpflege haben pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2. 
  • Die Leistung unterscheidet sich nicht nach Pflegegraden, sondern ist für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich. 
  • Für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege steht ein gemeinsames Jahresbudget zur Verfügung. Dies liegt bei 3.539 € und kann für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden.
  • In jedem Jahr entsteht der Anspruch neu.

Auch ohne Pflegegrad möglich

In bestimmten Fällen unterstützen wir Sie sogar, wenn noch keine anerkannte Pflegebedürftigkeit besteht. Das gilt zum Beispiel dann, wenn die häusliche Krankenpflege nicht ausreicht und eine stationäre Versorgung unvermeidlich ist.

Ihr Weg zur passenden Einrichtung

Geeignete Anbieter der Kurzzeitpflege finden Sie unter BKK PflegeFinder. Selbstverständlich beraten wir Sie auch persönlich – kompetent und einfühlsam.