Vorversicherungszeit
Damit Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten können, muss eine sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt sein. Diese sorgt dafür, dass die Absicherung in der Pflege auf einer stabilen Beitragsbasis aufbaut – und gleichzeitig fair für alle Versicherten bleibt.

Was bedeutet Vorversicherungszeit?
Sie gilt als erfüllt, wenn Sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor Antragstellung mindestens zwei Jahre bei einer Pflegekasse versichert waren. Dabei zählen sowohl
- Ihre eigene Versicherung als auch
- eine Familienversicherung, z. B. über Eltern oder Ehepartner
Gut zu wissen:
Für Kinder gilt die Vorversicherungszeit automatisch als erfüllt, wenn ein Elternteil sie erfüllt.
Noch nicht lange genug versichert?
Wenn die Vorversicherungszeit zum Zeitpunkt Ihres Antrags noch nicht erfüllt ist, beginnen die Leistungen, sobald der Zeitraum vollständig erreicht wurde. Gerne prüfen wir für Sie, wann ein neuer Antrag sinnvoll ist.
Wir klären Ihre Ansprüche – einfach und verständlich
Sie sind sich unsicher, ob die Vorversicherungszeit erfüllt ist? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie persönlich und begleiten Sie auf dem Weg zur passenden Unterstützung.