Pflegezeit & Familienpflegezeit
Wer Angehörige pflegt, steht oft zwischen den Anforderungen des Berufs und den Bedürfnissen der Familie. Doch Pflege und Beruf müssen sich nicht ausschließen. Mit den gesetzlichen Regelungen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit schaffen wir Raum für beides – verlässlich und fair.

Mehr Zeit für das, was zählt
Wenn ein akuter Pflegefall eintritt, haben Beschäftigte die Möglichkeit, kurzfristig bis zu 10 Tage frei zu nehmen – mit Anspruch auf eine Lohnersatzleistung, das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld.
Darüber hinaus können Sie sich für eine längere Phase ganz oder teilweise freistellen lassen:
- Pflegezeit: bis zu 6 Monate Freistellung zur Pflege naher Angehöriger
- Familienpflegezeit: Reduktion der Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche – für bis zu 24 Monate
Finanziell abgesichert – flexibel gestaltet
Während dieser Freistellungen können Sie ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Damit Pflege nicht zur Belastung wird, sondern zu einer verantwortungsvollen Entscheidung, die unterstützt wird.
Wichtiger Kündigungsschutz inklusive
Ab dem Zeitpunkt der Ankündigung – frühestens 12 Wochen vor Beginn – und während der gesamten Dauer der Pflege- oder Familienpflegezeit genießen Sie gesetzlichen Kündigungsschutz.