Pflege im Heim
Der Umzug in eine Pflegeeinrichtung ist ein bedeutender Schritt. Für viele bedeutet er den Abschied von der vertrauten häuslichen Umgebung. Doch er kann auch eine wertvolle Entlastung sein – für Pflegebedürftige und Angehörige gleichermaßen. In einer vollstationären Pflegeeinrichtung erhalten Sie eine umfassende Versorgung, verbunden mit sozialer Gemeinschaft und vielfältigen Freizeitangeboten.

Was übernimmt die ZF BKK?
Wir unterstützen Sie mit einem monatlichen Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen, der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung. Die Höhe hängt vom anerkannten Pflegegrad ab.
Monatliche Zuschüsse seit 01.01.2025:
Pflegegrad | Zuschuss |
I | —* |
II | 805 € |
III | 1.319 € |
IV | 1.855 € |
V | 2.096 € |
*Beim Pflegegrad I kann der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für die Pflegekosten im Heim genutzt werden.
Langzeitpflege – finanziell entlastet durch Leistungszuschläge
Damit ein längerer Aufenthalt im Pflegeheim nicht zur finanziellen Belastung wird, erhalten Bewohnerinnen und Bewohner seit 2022 einen Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil. Je länger der Aufenthalt, desto höher der Zuschuss.
Zuschläge seit 01.01.2024:
Aufenthaltsdauer | Zuschlag auf Eigenanteil |
bis 12 Monate | 15 % |
mehr als 12 Monate | 30 % |
mehr als 24 Monate | 50 % |
mehr als 36 Monate | 75 % |
Wichtig zu wissen: Die Zuschläge beziehen sich ausschließlich auf den pflegebedingten Eigenanteil. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden von der Pflegekasse nicht übernommen und müssen privat getragen werden.
Pflege mit Perspektive – mit der ZF BKK an Ihrer Seite
Wir beraten Sie gern bei der Wahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung und informieren Sie individuell zu Ihren Leistungen und Möglichkeiten.