Skip to the content

Pflege im Heim

Der Umzug in eine Pflegeeinrichtung ist ein bedeutender Schritt. Für viele bedeutet er den Abschied von der vertrauten häuslichen Umgebung. Doch er kann auch eine wertvolle Entlastung sein – für Pflegebedürftige und Angehörige gleichermaßen. In einer vollstationären Pflegeeinrichtung erhalten Sie eine umfassende Versorgung, verbunden mit sozialer Gemeinschaft und vielfältigen Freizeitangeboten.

Im Gespräch zwischen Frau und Mann im Pflegeheim.
Big Arrow Pink

Was übernimmt die ZF BKK?

Wir unterstützen Sie mit einem monatlichen Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen, der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung. Die Höhe hängt vom anerkannten Pflegegrad ab.

Monatliche Zuschüsse seit 01.01.2025:

PflegegradZuschuss
I—*
II805 €
III1.319 €
IV1.855 €
V2.096 €

*Beim Pflegegrad I kann der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für die Pflegekosten im Heim genutzt werden.

Langzeitpflege – finanziell entlastet durch Leistungszuschläge

Damit ein längerer Aufenthalt im Pflegeheim nicht zur finanziellen Belastung wird, erhalten Bewohnerinnen und Bewohner seit 2022 einen Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil. Je länger der Aufenthalt, desto höher der Zuschuss.

Zuschläge seit 01.01.2024:

AufenthaltsdauerZuschlag auf Eigenanteil
bis 12 Monate15 %
mehr als 12 Monate30 %
mehr als 24 Monate50 %
mehr als 36 Monate75 %

Wichtig zu wissen: Die Zuschläge beziehen sich ausschließlich auf den pflegebedingten Eigenanteil. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden von der Pflegekasse nicht übernommen und müssen privat getragen werden.

Pflege mit Perspektive – mit der ZF BKK an Ihrer Seite

Wir beraten Sie gern bei der Wahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung und informieren Sie individuell zu Ihren Leistungen und Möglichkeiten.