Skip to the content

Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade

Wenn der Alltag alleine nicht mehr zu bewältigen ist, stellt sich die Frage: Liegt Pflegebedürftigkeit vor – und in welchem Umfang wird Unterstützung benötigt? Genau hier setzt die Feststellung Ihrer individuellen Situation an. Die ZF BKK begleitet Sie verlässlich auf diesem Weg.

Gesundheitsversorgung, häusliche Pflege und Krankenpflege bei Seniorin.
Big Arrow Pink

Pflegebedürftigkeit & Pflegegrade

Im Mittelpunkt steht der Hilfebedarf: Wie stark sind Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Alltag beeinträchtigt? Zur Beurteilung werden sechs Lebensbereiche – sogenannte Module – betrachtet:

  1. Mobilität
    z. B. selbstständiges Gehen oder Treppensteigen
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    z. B. zeitliche und örtliche Orientierung, Gesprächsfähigkeit
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    z. B. nächtliche Unruhe oder selbstschädigendes Verhalten
  4. Selbstversorgung
    z. B. Körperpflege, Ernährung, Ankleiden
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
    z. B. Medikamenteneinnahme, Arztbesuche, Wundversorgung
  6. Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte
    z. B. Tagesstruktur, Pflege von Beziehungen

So läuft die Einstufung ab

Gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst (MD) prüfen wir, welche Fähigkeiten noch vorhanden sind – und wo Unterstützung notwendig ist. In jedem Modul wird eine Punktzahl vergeben. Die Summe aller Punkte ergibt den Pflegegrad.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

PflegegradBeeinträchtigung der SelbstständigkeitPunkte ab
Igeringe Beeinträchtigung12,5
IIerhebliche Beeinträchtigung27
IIIschwere Beeinträchtigung47,5
IVschwerste Beeinträchtigung70
Vschwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen90

Besonderheiten bei Kindern

Bei Kindern wird die Pflegebedürftigkeit im Vergleich zu gesunden, altersgerecht entwickelten Kindern beurteilt. Kinder bis 18 Monate werden automatisch einen Pflegegrad höher eingestuft.

PflegegradBeeinträchtigung der SelbstständigkeitPunkte ab
IIerhebliche Beeinträchtigung12,5
IIIschwere Beeinträchtigung27
IVschwerste Beeinträchtigung47,5
Vschwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen70

Ihr Weg zur passenden Unterstützung – mit der ZF BKK

Die Feststellung des Pflegegrades ist die Grundlage für alle Leistungen aus der Pflegeversicherung. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – persönlich, verständlich und mit dem Ziel, Ihnen die Hilfe zu bieten, die wirklich passt.