Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade
Wenn der Alltag alleine nicht mehr zu bewältigen ist, stellt sich die Frage: Liegt Pflegebedürftigkeit vor – und in welchem Umfang wird Unterstützung benötigt? Genau hier setzt die Feststellung Ihrer individuellen Situation an. Die ZF BKK begleitet Sie verlässlich auf diesem Weg.

Pflegebedürftigkeit & Pflegegrade
Im Mittelpunkt steht der Hilfebedarf: Wie stark sind Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Alltag beeinträchtigt? Zur Beurteilung werden sechs Lebensbereiche – sogenannte Module – betrachtet:
- Mobilität
z. B. selbstständiges Gehen oder Treppensteigen - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
z. B. zeitliche und örtliche Orientierung, Gesprächsfähigkeit - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
z. B. nächtliche Unruhe oder selbstschädigendes Verhalten - Selbstversorgung
z. B. Körperpflege, Ernährung, Ankleiden - Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
z. B. Medikamenteneinnahme, Arztbesuche, Wundversorgung - Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte
z. B. Tagesstruktur, Pflege von Beziehungen
So läuft die Einstufung ab
Gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst (MD) prüfen wir, welche Fähigkeiten noch vorhanden sind – und wo Unterstützung notwendig ist. In jedem Modul wird eine Punktzahl vergeben. Die Summe aller Punkte ergibt den Pflegegrad.
Die fünf Pflegegrade im Überblick
Pflegegrad | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Punkte ab |
---|---|---|
I | geringe Beeinträchtigung | 12,5 |
II | erhebliche Beeinträchtigung | 27 |
III | schwere Beeinträchtigung | 47,5 |
IV | schwerste Beeinträchtigung | 70 |
V | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 90 |
Besonderheiten bei Kindern
Bei Kindern wird die Pflegebedürftigkeit im Vergleich zu gesunden, altersgerecht entwickelten Kindern beurteilt. Kinder bis 18 Monate werden automatisch einen Pflegegrad höher eingestuft.
Pflegegrad | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Punkte ab |
---|---|---|
II | erhebliche Beeinträchtigung | 12,5 |
III | schwere Beeinträchtigung | 27 |
IV | schwerste Beeinträchtigung | 47,5 |
V | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 70 |
Ihr Weg zur passenden Unterstützung – mit der ZF BKK
Die Feststellung des Pflegegrades ist die Grundlage für alle Leistungen aus der Pflegeversicherung. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – persönlich, verständlich und mit dem Ziel, Ihnen die Hilfe zu bieten, die wirklich passt.