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Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel unterstützen Sie dort, wo im Alltag Entlastung gefragt ist: Sie erleichtern die Pflege zu Hause und tragen dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst selbstständig und beschwerdefrei leben können.

Ältere Frau mit ihrer Pflegekraft.
Big Arrow Pink

Wir übernehmen die Kosten für Pflegehilfsmittel, wenn sie

  • die Pflege erleichtern,
  • Beschwerden lindern oder
  • mehr Selbstständigkeit im Alltag ermöglichen.

Welche Hilfsmittel sind gemeint?

Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege:
Pflegebetten, Bettauflagen, Pflegeliegestühle oder spezielle Betttische

Hilfsmittel für Körperpflege und Hygiene:
Waschsysteme oder Produkte für die Hygiene im Bett

Hilfsmittel für mehr Selbstständigkeit und Mobilität:
Hausnotrufsysteme oder technische Alltagshilfen

Hilfsmittel zur Beschwerdelinderung:
Lagerungshilfen wie Rollen oder Kissen

Gut zu Wissen

Wenn ein Pflegehilfsmittel dauerhaft zur Verfügung gestellt wird, leisten Sie eine Zuzahlung in Höhe von 10 %, maximal 25 € je Hilfsmittel. Für Versicherte unter 18 Jahren entfällt diese Zuzahlung. Wird das Hilfsmittel nur leihweise überlassen, zahlen Sie nichts.

Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Desinfektionsmittel sind tägliche Helfer und meist nur einmal verwendbar. Für diese Hilfsmittel zahlen wir Ihnen einen Zuschuss von bis zu 40 € pro Monat – unbürokratisch und verlässlich.