Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel unterstützen Sie dort, wo im Alltag Entlastung gefragt ist: Sie erleichtern die Pflege zu Hause und tragen dazu bei, dass Pflegebedürftige möglichst selbstständig und beschwerdefrei leben können.

Wir übernehmen die Kosten für Pflegehilfsmittel, wenn sie
- die Pflege erleichtern,
- Beschwerden lindern oder
- mehr Selbstständigkeit im Alltag ermöglichen.
Welche Hilfsmittel sind gemeint?
Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege:
Pflegebetten, Bettauflagen, Pflegeliegestühle oder spezielle Betttische
Hilfsmittel für Körperpflege und Hygiene:
Waschsysteme oder Produkte für die Hygiene im Bett
Hilfsmittel für mehr Selbstständigkeit und Mobilität:
Hausnotrufsysteme oder technische Alltagshilfen
Hilfsmittel zur Beschwerdelinderung:
Lagerungshilfen wie Rollen oder Kissen
Gut zu Wissen
Wenn ein Pflegehilfsmittel dauerhaft zur Verfügung gestellt wird, leisten Sie eine Zuzahlung in Höhe von 10 %, maximal 25 € je Hilfsmittel. Für Versicherte unter 18 Jahren entfällt diese Zuzahlung. Wird das Hilfsmittel nur leihweise überlassen, zahlen Sie nichts.
Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Desinfektionsmittel sind tägliche Helfer und meist nur einmal verwendbar. Für diese Hilfsmittel zahlen wir Ihnen einen Zuschuss von bis zu 40 € pro Monat – unbürokratisch und verlässlich.