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Pflegeleistungen für Menschen mit Behinderung

Für pflegebedürftige Menschen mit Behinderung, die dauerhaft in einer vollstationären Einrichtung der Eingliederungshilfe leben, gelten besondere Regelungen. Wenn mindestens Pflegegrad II vorliegt, unterstützt die ZF BKK mit einem monatlichen Pauschalbetrag.

Krankenschwester, die ihre Patientin umarmt.
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Was übernimmt die ZF BKK?

  • Anstelle der regulären Leistungen für die vollstationäre Pflege übernehmen wir 10 % des monatlichen Heimentgelts – maximal jedoch 278 € pro Monat.
  • Diese Regelung gilt ausschließlich für Einrichtungen, die Leistungen im Rahmen der Hilfe für behinderte Menschen erbringen – also nicht für klassische Pflegeheime.

Wir sind an Ihrer Seite – auch bei besonderen Versorgungssituationen

Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihren Ansprüchen und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Pflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe.