Pflegeleistungen für Menschen mit Behinderung
Für pflegebedürftige Menschen mit Behinderung, die dauerhaft in einer vollstationären Einrichtung der Eingliederungshilfe leben, gelten besondere Regelungen. Wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, unterstützt die ZF BKK mit einem monatlichen Pauschalbetrag.

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Was übernimmt die ZF BKK?
- Anstelle der regulären Leistungen für die vollstationäre Pflege übernehmen wir 10 % des monatlichen Heimentgelts – maximal jedoch 278 € pro Monat.
- Diese Regelung gilt ausschließlich für Einrichtungen, die Leistungen im Rahmen der Hilfe für behinderte Menschen erbringen – also nicht für klassische Pflegeheime.
Wir sind an Ihrer Seite – auch bei besonderen Versorgungssituationen
Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihren Ansprüchen und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Pflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe.