Pflegeunterstützungsgeld
Pflege braucht Zeit – und gute Lösungen, wenn Beruf und Verantwortung für Angehörige aufeinandertreffen. Die gesetzlichen Regelungen zu Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit und Familienpflegezeit schaffen Flexibilität und Sicherheit. Hier finden Sie alle Infos im direkten Vergleich:

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Pflegeunterstützungsgeld – für den Akutfall
- Wofür: Kurzzeitige Auszeit bei akutem Pflegefall
- Dauer: Bis zu 10 Arbeitstage
- Ziel: Organisation oder Sicherstellung der Pflege
- Leistung: Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung
- Ankündigung: Keine Frist erforderlich
- Gilt für: Beschäftigte unabhängig von der Betriebsgröße
Pflegezeit – wenn Sie länger begleiten möchten
- Wofür: Zeitweise vollständige oder teilweise Freistellung für die häusliche Pflege
- Dauer: Bis zu 6 Monate, bei schwerstkranken Angehörigen bis zu 3 Monate für die Begleitung in der letzten Lebensphase
- Leistung: Anspruch auf ein zinsloses Darlehen zur finanziellen Absicherung
- Ankündigung: Mindestens 10 Tage vor Beginn
- Gilt für: Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitenden
Familienpflegezeit – langfristig gut organisiert
- Wofür: Teilweise Freistellung für die Pflege zu Hause oder die Betreuung minderjähriger Angehöriger
- Dauer: Bis zu 24 Monate mit Reduzierung auf mindestens 15 Wochenstunden
- Leistung: Anspruch auf ein zinsloses Darlehen
- Ankündigung: Spätestens 8 Wochen vor Beginn
- Gilt für: Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 25 Mitarbeitenden (ohne zur Berufsbildung Beschäftigte)
Gut zu wissen: Die verschiedenen Regelungen lassen sich flexibel kombinieren – sprechen Sie uns einfach an!