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Pflegeunterstützungsgeld

Pflege braucht Zeit – und gute Lösungen, wenn Beruf und Verantwortung für Angehörige aufeinandertreffen. Die gesetzlichen Regelungen zu Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit und Familienpflegezeit schaffen Flexibilität und Sicherheit. Hier finden Sie alle Infos im direkten Vergleich:

Krankenschwester hält die Hände einer älteren Patientin.
Big Arrow Pink

Pflegeunterstützungsgeld – für den Akutfall

  • Wofür: Kurzzeitige Auszeit bei akutem Pflegefall
  • Dauer: Bis zu 10 Arbeitstage
  • Ziel: Organisation oder Sicherstellung der Pflege
  • Leistung: Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung
  • Ankündigung: Keine Frist erforderlich
  • Gilt für: Beschäftigte unabhängig von der Betriebsgröße

Pflegezeit – wenn Sie länger begleiten möchten

  • Wofür: Zeitweise vollständige oder teilweise Freistellung für die häusliche Pflege
  • Dauer: Bis zu 6 Monate, bei schwerstkranken Angehörigen bis zu 3 Monate für die Begleitung in der letzten Lebensphase
  • Leistung: Anspruch auf ein zinsloses Darlehen zur finanziellen Absicherung
  • Ankündigung: Mindestens 10 Tage vor Beginn
  • Gilt für: Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitenden

Familienpflegezeit – langfristig gut organisiert

  • Wofür: Teilweise Freistellung für die Pflege zu Hause oder die Betreuung minderjähriger Angehöriger
  • Dauer: Bis zu 24 Monate mit Reduzierung auf mindestens 15 Wochenstunden
  • Leistung: Anspruch auf ein zinsloses Darlehen
  • Ankündigung: Spätestens 8 Wochen vor Beginn
  • Gilt für: Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 25 Mitarbeitenden (ohne zur Berufsbildung Beschäftigte)

Gut zu wissen: Die verschiedenen Regelungen lassen sich flexibel kombinieren – sprechen Sie uns einfach an!