Entlastungsleistungen
Pflege braucht Kraft – und gute Lösungen. Wer zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Monatlich stehen Ihnen 131 € zur Verfügung. Damit gestalten Sie den Alltag flexibler – für sich selbst oder Ihre Angehörigen.

Diese Angebote können übernommen werden
- Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege
- Hauswirtschaftliche Hilfe oder Betreuung durch ambulante Pflegedienste
- Niedrigschwellige Unterstützungsangebote – zum Beispiel durch ehrenamtlich Helfende unter fachlicher Anleitung
Bei Pflegegrad I können Sie den Betrag auch für ambulante Sachleistungen einsetzen. Bei höheren Pflegegraden lassen sich nicht ausgeschöpfte Sachleistungen anteilig umwandeln – bis zu 40 % des Höchstbetrags pro Monat.
Gut zu Wissen
Wenn Sie den Betrag in einem Jahr nicht vollständig nutzen, ist das kein Problem: Nicht verbrauchte Ansprüche können ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.