Pflegeperson
Nicht jede Pflege findet im Beruf statt. Viele Menschen kümmern sich mit großem persönlichen Einsatz um pflegebedürftige Angehörige oder Nahestehende – direkt im häuslichen Umfeld. Diese Menschen nennen wir Pflegepersonen.

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Wer gilt als Pflegeperson?
Pflegepersonen sind Menschen, die eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig in der häuslichen Umgebung betreuen. Dabei gilt:
- Die Pflege wird unentgeltlich oder gegen ein kleines Dankeschön – z. B. durch das Pflegegeld – geleistet.
- Meist übernehmen Familienangehörige diese Aufgabe, aber auch Nachbarn oder Freunde können Pflegepersonen sein.
- Die Pflege findet im privaten Umfeld statt – sei es in der Wohnung des Pflegebedürftigen, der Pflegeperson selbst oder bei einer dritten Person.
Absicherung für Pflegepersonen – wir stehen an Ihrer Seite
Wer pflegt, übernimmt Verantwortung – und das oft über viele Stunden in der Woche. Die ZF BKK unterstützt Sie daher nicht nur mit Leistungen für den Pflegebedürftigen, sondern sichert auch Pflegepersonen selbst ab:
- Beiträge zur Rentenversicherung
- Versicherungsschutz in der Arbeitslosen- und Unfallversicherung
- Persönliche Beratung und Informationen zu Ihrer Absicherung
So fördern wir das Engagement im häuslichen Bereich und erkennen Ihren Einsatz wertschätzend an.