Verhinderungspflege
Pflege ist eine verantwortungsvolle Aufgabe – doch auch engagierte Pflegepersonen brauchen hin und wieder eine Pause. Ob wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen: Mit der Verhinderungspflege der ZF BKK ist Ihre Versorgung weiterhin gesichert.

Was wir übernehmen
Wenn Ihre private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, übernehmen wir die Kosten für eine Ersatzpflege – für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr und bis zu 1.685 €. Diese Ersatzpflege kann zu Hause stattfinden oder in einer zugelassenen Einrichtung – etwa in einem Krankenhaus, einer Reha-Klinik, einem Wohnheim oder auch in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.
Mehr Flexibilität durch neue Regelungen
Um die Nutzung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege besser auf Ihre Lebenssituation abzustimmen, gelten neue, schrittweise eingeführte Verbesserungen:
Seit 01.01.2024
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die unter 25 Jahre alt sind, können das komplette Budget der Kurzzeitpflege (bis zu 3.539 €) für eine Ersatzpflege nutzen. Der Anspruch auf hälftiges Pflegegeld bleibt für bis zu 8 Wochen im Jahr bestehen.
Für alle anderen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 gilt weiterhin:
Bis zu 843 € aus der Kurzzeitpflege können zusätzlich für die Verhinderungspflege eingesetzt werden.
Ab 01.07.2025:
Dann wird es noch einfacher: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst – 3.539 € für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, flexibel nutzbar. Die Leistungsdauer wird ebenfalls auf bis zu 8 Wochen ausgeweitet.