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Verhinderungspflege

Pflege ist eine verantwortungsvolle Aufgabe – doch auch engagierte Pflegepersonen brauchen hin und wieder eine Pause. Ob wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen: Mit der Verhinderungspflege der ZF BKK ist Ihre Versorgung weiterhin gesichert.

Umarmung einer alten Frau mit ihrer Tochter auf dem Sofa im Wohnzimmer.
Big Arrow Pink

Was wir übernehmen

Wenn Ihre private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, übernehmen wir die Kosten für eine Ersatzpflege – für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr und bis zu 1.685 €. Diese Ersatzpflege kann zu Hause stattfinden oder in einer zugelassenen Einrichtung – etwa in einem Krankenhaus, einer Reha-Klinik, einem Wohnheim oder auch in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.

Mehr Flexibilität durch neue Regelungen

Um die Nutzung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege besser auf Ihre Lebenssituation abzustimmen, gelten neue, schrittweise eingeführte Verbesserungen:

Seit 01.01.2024
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die unter 25 Jahre alt sind, können das komplette Budget der Kurzzeitpflege (bis zu 3.539 €) für eine Ersatzpflege nutzen. Der Anspruch auf hälftiges Pflegegeld bleibt für bis zu 8 Wochen im Jahr bestehen.

Für alle anderen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 gilt weiterhin:
Bis zu 843 € aus der Kurzzeitpflege können zusätzlich für die Verhinderungspflege eingesetzt werden.

Ab 01.07.2025:
Dann wird es noch einfacher: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst – 3.539 € für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, flexibel nutzbar. Die Leistungsdauer wird ebenfalls auf bis zu 8 Wochen ausgeweitet.