Verhinderungspflege
Pflege ist eine verantwortungsvolle Aufgabe – doch auch engagierte Pflegepersonen brauchen hin und wieder eine Pause. Ob wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen: Mit der Verhinderungspflege der ZF BKK ist Ihre Versorgung weiterhin gesichert.

Was übernimmt die ZF BKK?
Wenn Ihre private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, übernehmen wir die Kosten für eine Ersatzpflege – für bis zu 8 Wochen beziehungsweise 56 Tage pro Kalenderjahr. Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht ein gemeinsames Jahresbudget zur Verfügung. Dies liegt bei 3.539 € pro Kalenderjahr uud kann flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden.
Diese Ersatzpflege kann zu Hause stattfinden oder in einer zugelassenen Einrichtung – etwa in einem Krankenhaus, einer Reha-Klinik, einem Wohnheim oder auch in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Sie können das Budget flexibel für beide Leistungen einsetzen und so an Ihre persönliche Pflegesituation anpassen.
Die Verhinderungspflege kann für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden. Eine sechsmonatige Vorpflegezeit ist nicht mehr erforderlich. Auch die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen weitergezahlt.
Wichtig: Der gemeinsame Jahresbetrag gilt insgesamt für beide Leistungsarten. Wurde das Budget vollständig genutzt, stehen im jeweiligen Kalenderjahr keine weiteren Mittel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zur Verfügung.