Pflegesachleistung
Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernimmt, sprechen wir von Pflegesachleistungen. In diesem Fall rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab – und Sie erhalten die Unterstützung, die im Alltag zählt.

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Was wird übernommen?
Die ZF BKK übernimmt die Kosten für diese Leistungen bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Monatliche Höchstbeträge für Pflegesachleistungen:
Pflegegrad | ab 01.01.2025 |
I | —* |
II | 796 € |
III | 1.497 € |
IV | 1.859 € |
V | 2.299 € |
*Bei Pflegegrad I kann der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € für Leistungen durch den Pflegedienst eingesetzt werden.
Was gehört zu den Pflegesachleistungen?
Dazu zählen unter anderem Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung bei der Ernährung oder Mobilität – also alles, was zu einem würdevollen Alltag beiträgt.