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Pflegegeld

Wer einen Pflegegrad ab Stufe 2 hat und zuhause versorgt wird, kann Pflegegeld erhalten. Damit unterstützen wir die Entscheidung, Pflege in den eigenen vier Wänden zu organisieren – persönlich, vertraut und individuell.

Krankenschwester hält Hände ihre ältere Patientin.
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Was ist zu beachten?

Voraussetzung ist, dass die Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere vertraute Personen sichergestellt wird. Das Pflegegeld ist zweckgebunden: Es soll die häusliche Versorgung absichern – wie genau Sie es einsetzen, entscheiden Sie selbst. Zum Beispiel können Sie damit die Unterstützung Ihrer Pflegeperson wertschätzen.

Pflegegeld nach Pflegegrad – Ihre monatliche Unterstützung:

Pflegegradab 01.01.2025
I—*
II347 €
III599 €
IV800 €
V990 €

*Für Pflegegrad I ist kein Pflegegeld vorgesehen.

Gut zu Wissen

Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus gezahlt. Besteht der Anspruch nicht für den gesamten Monat, erfolgt eine anteilige Berechnung – pro Tag erhalten Sie ein Dreißigstel des Monatsbetrags.