Pflegegeld
Wer einen Pflegegrad ab Stufe 2 hat und zuhause versorgt wird, kann Pflegegeld erhalten. Damit unterstützen wir die Entscheidung, Pflege in den eigenen vier Wänden zu organisieren – persönlich, vertraut und individuell.

Was ist zu beachten?
Voraussetzung ist, dass die Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere vertraute Personen sichergestellt wird. Das Pflegegeld ist zweckgebunden: Es soll die häusliche Versorgung absichern – wie genau Sie es einsetzen, entscheiden Sie selbst. Zum Beispiel können Sie damit die Unterstützung Ihrer Pflegeperson wertschätzen.
Pflegegeld nach Pflegegrad – Ihre monatliche Unterstützung:
| Pflegegrad | ab 01.01.2025 |
| I | —* |
| II | 347 € |
| III | 599 € |
| IV | 800 € |
| V | 990 € |
*Für Pflegegrad I ist kein Pflegegeld vorgesehen.
Gut zu Wissen
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus gezahlt. Besteht der Anspruch nicht für den gesamten Monat, erfolgt eine anteilige Berechnung – pro Tag erhalten Sie ein Dreißigstel des Monatsbetrags.